Frohsinn
- "Nun zur Tugend der Geselligkeit. Sie verlangt, dass man zu heiligem, maßvollem Frohsinn seinen Teil beitrage und sich an der Erholung und an den zwanglosen Unterhaltungen, die unseren Mitmenschen Freude und Abspannung geben, gerne beteilige."
(DASal 2,68)